Das berufliche Gymnasium unterscheidet sich vom allgemeinbildenden Gymnasium durch sein berufsbezogenes Profil. Dieses drückt sich insbesondere durch die Teilnahme am Unterricht in folgenden Pflichtfächern aus: 1.Prüfungsfach: Technik (schwerpunktbezogen); Prüfungsfach 4 oder 5: Betriebs- und Volkswirtschaft; Unterricht in Informationsverarbeitung; Teilnahme am fachpraktischen Werkstattunterricht (Praxis). Die hier vermittelten Inhalte können auf ein ggf. erforderliches Praktikum zu Beginn des Studiums angerechnet werden.

Aufnahmevoraussetzung, Bewerbungsverfahren:

In die Klasse 11 (BGT) kann aufgenommen werden, wer

  • das Zeugnis mit dem Erweiterten Sekundarabschluss I
  • oder das Abschlusszeugnis der Fachoberschule Technik
  • oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.

Mit der Anmeldung sind einzureichen:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses
  • Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses „Erweiterter Sekundarabschluss I“ oder das Zeugnis der Fachhochschulreife

Die Anmeldung muss bis Ende Februar erfolgen.

Die Schule beginnt jeweils zum 01. August.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in der Fachrichtung Technik z. Zt. mit den Schwerpunkten Bau- bzw. Informationstechnik.

Der Schulbesuch dauert in der Regel 3 Jahre (Jahrgangsstufen 11 bis 13), höchstens jedoch 4 Jahre bei Wiederholung einer Jahrgangsstufe. Die Oberstufe gliedert sich in die Einführungsphase (Klasse 11) und die Qualifikationsphase (12. und 13. Schuljahrgang).

Am Ende der Klasse 11 entscheidet die Klassenkonferenz über eine Versetzung in die Qualifikationsphase.

Mit Eintritt in die Qualifizierungsphase des berufliches Gymnasiums entscheidet sich die Schülerin/der Schüler für das 1. Prüfungsfach Technik (schwerpunktbezogen) sowie die weiteren Prüfungsfächer. In der Qualifikationsphase wird der Unterricht in Profilfächern (Technik, Betriebs- und Volkswirtschaft, Informationsverarbeitung, Fachpraxis), Kernfächern (Deutsch, Fremdsprache, Mathematik) sowie Ergänzungsfächern (Naturwissenschaften, Geschichte, Religion, Sport) erteilt.

SchülerInnen, die nicht in den Klassen 7 bis 10 am versetzungserheblichen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben, müssen während des Besuchs des Fachgymnasiums durchgehend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilnehmen. Zur Zeit werden die Sprachen Französisch und Spanisch angeboten.

Abschlüsse und Berechtigungen

Der Schulbesuch endet mit der Abiturprüfung im letzten Schulhalbjahr. Bei erfolgreichem Abschluss wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Bei einem Abgang nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (12. Schuljahrgang) kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden (Fachhochschulreife in Verbindung mit einem Praktikum).

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.

(Ansprechpartnerin:  Frau Rick, Telefon: 04131 99220405)